Art. 5 I 1 GG – Meinungsfreiheit
Heute möchte ich mich mit der Meinungsfreiheit beschäftigen und wie immer wenden wir uns zuerst dem Gesetz zu.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.